Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Ohne diesen Vertrag darf kein Bildungsträger konerio einsetzen. Er wird mit der Registrierung mit abgeschlossen und steht hier zum Nachlesen, Ausdrucken und Unterschreiben.

Stand: 08.09.2026 · Als PDF herunterladen

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)

zwischen

dem Kunden, der eine Akademie auf konerio betreibt
(nachfolgend „Verantwortlicher")

und

Mag. Paci David, Einzelunternehmen, Weiherweg 4, 9500 Villach, Österreich (konerio)
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter")

Wie dieser Vertrag zustande kommt: Er wird gemeinsam mit dem Hauptvertrag geschlossen. Der Verantwortliche stimmt ihm bei der Registrierung seiner Akademie zu; einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht. Wer eine unterschriebene Ausfertigung für seine Unterlagen oder für eine Prüfung braucht, druckt die PDF-Fassung aus, ergänzt seine Angaben und sendet sie an hallo@konerio.com. konerio zeichnet gegen.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der Lernplattform konerio für den Verantwortlichen durchführt. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 1.

(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Der Vertrag endet mit ihm, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Pflichten aus § 10 (Löschung und Rückgabe) und § 6 (Vertraulichkeit) gelten darüber hinaus.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zu dem Zweck, dem Verantwortlichen die Plattform bereitzustellen und zu betreiben.

(2) Die Verarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union statt, mit der einen in Anlage 3 ausdrücklich bezeichneten Ausnahme (Auslieferung von Videos über ein weltweites Liefernetz). Eine darüber hinausgehende Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen.

(3) Art der Daten, Kategorien betroffener Personen und Verarbeitungstätigkeiten stehen in Anlage 1.

§ 3 Weisungsbindung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Das gilt auch für die Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist dazu nach Unionsrecht oder österreichischem Recht verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Was als Weisung gilt. Die Nutzung der Plattform durch den Verantwortlichen und die von ihm berechtigten Personen ist die laufende Weisung: das Anlegen von Kursen, das Einladen und Löschen von Personen, die Wahl der Einstellungen, der Versand von Mitteilungen. Eine gesonderte Weisung ist dafür nicht nötig und wird nicht erwartet.

(3) Weisungen darüber hinaus erteilt der Verantwortliche in Textform an hallo@konerio.com. Mündliche Weisungen bestätigt er unverzüglich in Textform.

(4) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Klärung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 letzter Satz DSGVO).

(5) Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten zu keinem eigenen Zweck. Insbesondere erstellt er daraus keine Auswertungen über einzelne Personen, gibt sie nicht an Dritte weiter und verwendet sie nicht zum Trainieren von Modellen.

§ 4 Ort der Verarbeitung

(1) Die Server, auf denen Anwendung und Datenbank laufen, stehen in einem Rechenzentrum in Wien, Österreich.

(2) Der Objektspeicher für Dateien, Bilder und Zertifikats-PDFs sowie das Sicherungsdepot liegen in Deutschland.

(3) Der Versand von E-Mails erfolgt über einen Dienstleister in Frankreich.

(4) Videodateien liegen im Speicher des Video-Dienstleisters in der EU. Die Auslieferung an Endgeräte erfolgt über dessen weltweites Liefernetz; siehe Anlage 3.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

(1) Sicherheit. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu treffen und einzuhalten. Sie sind in Anlage 2 beschrieben. Der Auftragsverarbeiter darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

(2) Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO). Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nachzukommen. In der Plattform stehen dafür der Datenexport je Person und die Anonymisierung eines Kontos bereit; der Verantwortliche kann beides selbst ausführen.

(3) Weiterleitung statt Beantwortung. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst.

(4) Unterstützung bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO), insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und bei einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde, im Rahmen der ihm vorliegenden Informationen.

(5) Meldung von Verletzungen. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis (Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und an die Betroffenen ist Sache des Verantwortlichen.

(6) Verzeichnis. Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen und dem Verantwortlichen auf Anfrage vorzulegen.

(7) Ansprechpartner. Für alle Fragen zum Datenschutz ist hallo@konerio.com die zuständige Adresse. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO liegen nicht vor.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten vertraulich und setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Die Personen, die Zugang zu den Daten haben, werden über die Anforderungen des Datenschutzes unterwiesen.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt hiermit die allgemeine schriftliche Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO) zur Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter. Die Bedingungen dieses Paragrafen sind zugleich die Bedingungen im Sinn des Art. 28 Abs. 3 lit. d DSGVO.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher in Textform über die beabsichtigte Hinzuziehung eines weiteren oder die Ersetzung eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters.

(3) Der Verantwortliche kann einer solchen Änderung binnen 30 Tagen ab Zugang der Information aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Lässt sich der Widerspruch nicht ausräumen, kann er den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen; bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.

(4) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihn selbst treffen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und haftet dem Verantwortlichen gegenüber für deren Einhaltung.

(5) Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinn dieses Paragrafen sind Nebenleistungen ohne bestimmungsgemäßen Zugriff auf die Daten, etwa Telekommunikationsleistungen.

§ 8 Drittlandübermittlung

(1) Eine Übermittlung in ein Drittland findet ausschließlich in dem Umfang statt, der in Anlage 3 bei der Auslieferung von Videos beschrieben ist.

(2) Grundlage sind die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung des betroffenen Unterauftragsverarbeiters.

(3) Eine darüber hinausgehende Übermittlung erfolgt nur auf Weisung des Verantwortlichen oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung nach § 3 Abs. 1.

§ 9 Nachweise und Prüfungen

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

(2) Der Nachweis erfolgt in der Regel durch Auskunft in Textform, durch Vorlage dieser Anlage 2 in ihrer jeweils geltenden Fassung und durch Beantwortung eines Prüfkatalogs des Verantwortlichen.

(3) Eine Prüfung vor Ort ist nach Ankündigung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf während der üblichen Geschäftszeiten möglich, höchstens einmal je Kalenderjahr, sofern kein besonderer Anlass besteht. Sie darf den Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigen und die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden nicht gefährden. Der Verantwortliche trägt die Kosten seiner Prüfung; über den Aufwand des Auftragsverarbeiters kann eine angemessene Vergütung vereinbart werden.

(4) Bei einem besonderen Anlass, insbesondere nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde, entfällt die Beschränkung auf eine Prüfung je Jahr.

§ 10 Löschung und Rückgabe

(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die Daten oder gibt sie zurück, nach Wahl des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

(2) Ohne abweichende Wahl gilt: Der Zugang zum Export bleibt 30 Tage nach Vertragsende bestehen. Danach löscht der Auftragsverarbeiter die Daten des Verantwortlichen binnen weiterer 30 Tage aus dem Produktivsystem, einschließlich der Videodateien beim Video-Dienstleister und der Dateien im Objektspeicher.

(3) Sicherungskopien laufen mit dem Sicherungszyklus aus. Die längste Aufbewahrung einer Sicherung beträgt sechs Monate; danach ist auch die letzte Kopie entfallen. Bis dahin sind die Daten in den Sicherungen gegen jede andere Verwendung als eine Wiederherstellung gesperrt.

(4) Unberührt bleibt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragsverarbeiters. Für Daten aus der Akademie besteht eine solche nicht; die Rechnungen über das Entgelt für konerio selbst sind eigene Daten des Auftragsverarbeiters und nicht Gegenstand dieses Vertrags.

(5) Die Löschung wird auf Verlangen in Textform bestätigt.

§ 11 Haftung

(1) Es gilt Art. 82 DSGVO.

(2) Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregeln des Hauptvertrags, soweit Art. 82 DSGVO dem nicht entgegensteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Textform.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

(3) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Villach, Österreich.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.


Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen

  • Lernende und Teilnehmende der Akademie
  • Trainerinnen und Trainer sowie Verwaltungspersonal des Verantwortlichen
  • Ansprechpersonen bei Firmenkunden des Verantwortlichen
  • Käuferinnen und Käufer von Kursen, auch ohne Konto (Gast-Kauf)
  • Auch Personen, die sich selbst in einen kostenlos angebotenen Kurs einschreiben, bevor ein Konto besteht

Arten der Daten

Art Inhalt
Stammdaten Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Zugehörigkeit zu Gruppe und Firma
Zugangsdaten Passwort-Hash, Sitzungen, Anmeldelinks, Zeitpunkt der letzten Anmeldung
Profilangaben Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Personalnummer
Lern- und Prüfungsdaten Fortschritt je Lektion, Prüfungsversuche, Antworten, Punkte, Bewertungen
Anwesenheit Anwesenheit je Kurstag
Nachweise ausgestellte Zertifikate mit Nummer und öffentlichem Prüfcode
Kauf- und Rechnungsdaten Bestellungen, Beträge, Zahlungsweg, Rechnungsangaben, Käuferdaten
Kommunikationsdaten Empfänger, Vorlage und Zustellstatus versendeter Systemmails
Inhaltsdaten Dateien, Bilder und Videos, die der Verantwortliche einstellt

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Die Plattform sieht dafür kein Feld vor.

Verarbeitungstätigkeiten

Speichern, Ordnen, Auslesen, Verändern, Übermitteln an die berechtigten Personen des Verantwortlichen, Bereitstellen von Videos und Dateien, Versenden von Systemmails, Erzeugen von Rechnungen und Zertifikaten, Anonymisieren und Löschen, Sichern und Wiederherstellen.

Zweck

Betrieb einer Lernplattform für den Verantwortlichen: Verwaltung von Kursen, Terminen und Teilnehmenden, Durchführung von Prüfungen, Erfassung der Anwesenheit, Ausstellung von Zertifikaten und Abwicklung von Kursverkäufen.


Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Diese Anlage beschreibt, was gebaut und in Betrieb ist. Sie enthält keine Absichtserklärungen.

Mandantentrennung: die Maßnahme, auf der alles andere aufsetzt

  • Die Trennung liegt in der Datenbank, nicht in der Anwendung. Jede fachliche Tabelle trägt eine Mandantenkennung, und auf jeder dieser Tabellen ist Postgres Row-Level Security aktiv und erzwungen (FORCE). Eine Abfrage kann Daten eines fremden Mandanten nicht lesen, auch wenn ein Programmierfehler die Einschränkung in der Abfrage vergisst.
  • Der Datenbankbenutzer der Anwendung besitzt das Recht BYPASSRLS nicht. Er kann die Trennung nicht umgehen, auch nicht absichtlich.
  • Es gibt genau einen Codeweg, der den Mandanten setzt. Er setzt die Mandantenkennung innerhalb der Transaktion, bevor die erste Abfrage läuft. Ad-hoc-Verbindungen an dieser Stelle vorbei gibt es nicht.
  • Auch Hintergrundläufe arbeiten nie über Mandanten hinweg. Der Mandant kommt aus dem Auftrag; fehlt er oder ist er gesperrt, scheitert der Lauf sichtbar.
  • Plattformweite Verwaltungsfunktionen laufen über eine getrennte Datenbankrolle und einen getrennten Codeweg, nie über die Wege, die ein Mandant benutzt.
  • Die Trennung ist testpflichtig. Eine Abfrage gegen einen fremden Mandanten muss im Test leer bleiben oder scheitern. Ohne diese Tests wird keine Änderung übernommen.

Vertraulichkeit

  • Verschlüsselte Übertragung. Alle Verbindungen laufen über TLS; unverschlüsselte Aufrufe werden auf HTTPS umgeleitet. Die Zertifikate werden automatisch bezogen und erneuert.
  • Passwörter werden mit argon2id gehasht, nie im Klartext gespeichert.
  • Anmelde- und Einladungslinks liegen ausschließlich als Hash in der Datenbank. Der Klartext existiert nur im versendeten Link.
  • Das Sitzungs-Cookie ist HttpOnly, SameSite=Lax und im Betrieb Secure. Eine Sitzung endet spätestens nach 30 Tagen und beim Abmelden.
  • Zugangsschlüssel zum Video-Dienst liegen je Mandant AES-256-GCM-verschlüsselt in der Datenbank. Der Hauptschlüssel steht ausschließlich in der Umgebung des Servers, nie in der Datenbank. Entschlüsselt wird nur im Moment der Nutzung.
  • Videos sind nur über signierte, ablaufende Adressen abspielbar. Eine solche Adresse entsteht erst, nachdem die Berechtigung der abrufenden Person serverseitig geprüft wurde.
  • Der Objektspeicher ist privat. Lektions- und Editor-Bilder sowie Dateianhänge werden ausschließlich über signierte Adressen mit Ablauf ausgeliefert. Dass ein unsigniert abgerufenes Objekt abgewiesen wird, wird gegen den echten Speicher gemessen, nicht angenommen.
  • Jeder Speicherpfad trägt das Präfix seines Mandanten, erzwungen an einer Stelle im Code.
  • Rollen- und Rechteprüfung auf jedem Zugriff; die Prüfung liegt serverseitig, nicht in der Oberfläche.
  • Zugangsdaten und Schlüssel liegen ausschließlich in der Konfiguration der Betriebsumgebung, nie im Quelltext und nachweislich nicht im ausgelieferten Abbild.
  • Kein Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen. Weder der vorgeschaltete Webserver noch die Anwendung schreiben eine Protokollzeile je Seitenaufruf.

Integrität

  • Zertifikate sind unveränderlich. Ein ausgestelltes Zertifikat wird nie überschrieben. Ist etwas falsch, wird ein neues ausgestellt und das alte bleibt bestehen. Das PDF wird ausschließlich aus dem festgehaltenen Stand des Ausstellungszeitpunkts erzeugt, nie aus aktuellen Daten.
  • Rechnungsnummern entstehen in einer Transaktion aus einem Zähler je Mandant und Jahr und sind dadurch lückenlos. Sie werden nie geschätzt oder aus einem Maximum abgeleitet.
  • Beträge werden ausschließlich als ganzzahlige Cent-Werte geführt; Rundungsfehler durch Fließkommazahlen sind ausgeschlossen.
  • Zahlungen werden erst durch die Rückmeldung des Zahlungsdienstleisters wirksam, nicht durch die Rückkehr des Browsers. Doppelte Rückmeldungen führen nicht zu doppelten Buchungen.
  • Schemaänderungen laufen ausschließlich über versionierte, geprüfte Migrationen.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Eigener Server, ausschließlich für diese Plattform. Es laufen keine fremden Anwendungen darauf.
  • Tägliche Sicherung um 04:40 Uhr: ein logischer Datenbankabzug und alle inhaltstragenden Datenträger, verschlüsselt in einen EU-Objektspeicher getrennt vom Produktivsystem. Aufbewahrung: 7 tägliche, 4 wöchentliche und 6 monatliche Stände.
  • Die Wiederherstellung ist erprobt, nicht nur eingerichtet: Ein Stand wurde zurückgeholt, in eine Probedatenbank eingespielt und der Inhalt geprüft.
  • Überwachung im Minutentakt mit zwei unabhängigen Prüfungen: eine auf die Auslieferung der Seite, eine auf einen Weg, der Datenbank und Mandanten wirklich liest. Beide alarmieren per E-Mail. Die Alarmierung wurde einmal absichtlich ausgelöst und wieder aufgelöst.
  • Missbrauchsbremse auf allen Anmelde-, Registrierungs- und Kaufwegen, gezählt je Konto und je Quelle.
  • Größenbegrenzung auf allen Hochladewegen.

Datenminimierung und Betroffenenrechte

  • Löschen heißt anonymisieren: Name, E-Mail-Adresse, Passwort, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und Personalnummer werden entfernt oder durch Platzhalter ersetzt, laufende Sitzungen und offene Anmeldelinks gelöscht. Die Lernstands-Zeilen bleiben ohne Personenbezug.
  • Datenexport je Akademie und je Person ist in jedem Paket enthalten und vom Verantwortlichen selbst ausführbar.
  • Jede Profilangabe hat einen benannten Zweck, der in der Oberfläche an ihrem Feld steht. Alle Profilangaben sind freiwillig.
  • Keine Auswertung zu eigenen Zwecken, kein Profiling, keine automatisierte Entscheidungsfindung, keine Verwendung zum Trainieren von Modellen.

Organisation

  • Zugriff auf die Betriebsumgebung hat ausschließlich der Inhaber des Auftragsverarbeiters.
  • Änderungen am Quelltext werden versioniert und mit einer automatisierten Testsuite geprüft, die die Mandantentrennung ausdrücklich mitprüft.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO wird geführt.
  • Verpflichtung auf Vertraulichkeit für alle Personen mit Datenzugang.

Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter

Genehmigt nach § 7 Abs. 1 dieses Vertrags:

Unternehmen Sitz Ort der Verarbeitung Leistung
netcup GmbH Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, Deutschland Wien, Österreich Server für Anwendung, Datenbank und Warteschlange
Hetzner Online GmbH Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland Falkenstein und Nürnberg, Deutschland Objektspeicher für Dateien, Bilder und Zertifikats-PDFs; Sicherungsdepot
BunnyWay d.o.o. Dunajska cesta 165, 1000 Ljubljana, Slowenien EU (Speicher), weltweit (Auslieferung, siehe unten) Speicherung, Umwandlung und Auslieferung von Video-Lektionen
Scaleway SAS 8 rue de la Ville-l'Évêque, 75008 Paris, Frankreich Paris, Frankreich Versand von Systemmails

Der eine Punkt, an dem Daten die EU verlassen können

Videodateien liegen im EU-Speicher von BunnyWay. Die Auslieferung an das Endgerät erfolgt über das weltweite Liefernetz dieses Anbieters: Ein Video wird von dem Knoten ausgeliefert, der der abrufenden Person am nächsten liegt. Ruft eine Person ein Video außerhalb Europas ab, geschieht das über einen Knoten außerhalb der EU, und dort fallen technische Verbindungsdaten an: IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Datei.

Grundlage dieser Übermittlung sind die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung von BunnyWay. Alle übrigen Daten (Konten, Lernstand, Prüfungen, Anwesenheit, Zertifikate, Rechnungen) verlassen die EU zu keinem Zeitpunkt.

Kein Unterauftragsverarbeiter

  • Stripe Payments Europe, Limited, 3 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, D01 C4E0, Irland, wickelt Kartenzahlungen ab. Der Verantwortliche verbindet sein eigenes Stripe-Konto und ist selbst Vertragspartner von Stripe; Stripe ist dabei eigenständig Verantwortlicher, nicht Unterauftragsverarbeiter von konerio. Kartendaten erreichen die Server des Auftragsverarbeiters nie.
  • Google Ireland Limited betreibt das Postfach hallo@konerio.com. Über dieses Postfach laufen ausschließlich Nachrichten an konerio selbst; Daten aus Akademien werden dort nicht verarbeitet.

Unterschriften

Diese Seite bleibt im Regelfall leer. Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Verantwortliche ihm bei der Registrierung zugestimmt hat; eine Unterschrift ist dafür nicht nötig, weder seine noch unsere.

Sie ist für den Fall da, dass ein Verantwortlicher eine unterzeichnete Ausfertigung für seine Unterlagen oder für eine Prüfung braucht. Dann füllt er sie aus, unterschreibt und sendet sie an hallo@konerio.com; wir zeichnen gegen und schicken sie zurück.

Verantwortlicher

Name des Unternehmens: ______________________________________________

Anschrift: __________________________________________________________

Vertreten durch: ____________________________________________________

Ort, Datum: ______________________ Unterschrift: ___________________

Auftragsverarbeiter

Mag. Paci David, Weiherweg 4, 9500 Villach, Österreich

Ort, Datum: ______________________ Unterschrift: ___________________