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Auf Rechnung verkaufen

Am Ende können Lernende deine kostenpflichtigen Kurse auf Rechnung kaufen, und du gibst den Kurs frei, sobald das Geld da ist.

Aktualisiert am 12. September 2026·5 Min. Lesezeit

Was der Rechnungskauf voraussetzt

Ein Stripe-Konto brauchst du dafür nicht, die zwei Zahlwege sind voneinander unabhängig. Was der Rechnungskauf braucht, ist der Aussteller: Auf jeder Rechnung stehen Name und Anschrift deiner Organisation. Beide trägst du unter Einstellungen → Unternehmen in der Gruppe Aussteller ein.

Für die Freigabe zählen genau diese Felder: Name / Firma und Anschrift. Leer bleiben dürfen die Kontakt-E-Mail und die USt-IdNr. Wer unecht befreite Bildungsleistungen anbietet, trägt dort nichts ein und kann trotzdem auf Rechnung verkaufen.

Den Weg freigeben

Freigegeben wird der Rechnungskauf unter Einstellungen → Zahlung auf der Karte Freigabe mit „Rechnungskauf aktivieren". Danach steht der Zahlweg auf „Freigegeben", und im Kauf erscheint die Rechnung neben der Karte. Abschalten geht an derselben Stelle.

Die Rechnungsnummer

Die Nummer vergibt konerio, je Träger und Kalenderjahr fortlaufend und ohne Lücke. Du stellst daran nichts ein, und das ist der Sinn der Sache: Eine lückenlose Folge ist es, was eine Prüfung sehen will, und niemand kann eine Nummer versehentlich doppelt vergeben oder überspringen.

Wann der Zugang entsteht

Mit dem Kauf entsteht die Bestellung im Zustand „Wartet auf Zahlung", der Käufer bekommt eine E-Mail mit Nummer und Betrag, und der Kurs bleibt zu. Freigeschaltet wird er erst, wenn du in Bestellungen auf „Zahlung bestätigen" gehst. Das ist derselbe Freischaltungsweg, den auch eine Kartenzahlung nimmt.

Ein Gutschein über den ganzen Preis ist die Ausnahme. Dann gibt es nichts zu bezahlen, es entsteht keine Rechnung, und der Kurs geht sofort auf.

Das PDF und die Aufbewahrung

Die Rechnung ist ein PDF und entsteht aus der Bestellung, mit deiner Organisation als Aussteller. Du öffnest sie in der Bestellzeile über „Rechnung", der Käufer findet sie auf seiner Bestellseite. Sie wird bei jedem Öffnen neu aus den gespeicherten Beträgen gebaut und sieht deshalb immer gleich aus.

Rechnungsdaten bleiben auch dann erhalten, wenn du eine Person später löschst: Nummer, Käuferangaben und Beträge sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO). Das ist Absicht und kein Fehler in der Löschung; alles Übrige an dieser Person wird anonymisiert.

Wenn die Freigabe nicht geht

Der Fehler, den fast jeder einmal macht: „Rechnungskauf aktivieren" lässt sich nicht auslösen, und darüber steht „Hinterlege zuerst Name und Anschrift unter Unternehmen, dann lässt sich der Rechnungskauf aktivieren." Dann sind die Angaben des Ausstellers unvollständig, und der Kasten „Aussteller" trägt die Marke „unvollständig".

Trag Name und Anschrift unter Unternehmen nach und komm dann zurück; der Zahlweg lässt sich sofort danach freigeben. Eine Rechnung ohne Aussteller wäre als Beleg nicht zu gebrauchen, deshalb steht diese Bedingung vor der Freigabe und nicht dahinter.

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